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„Frau Meier stellte mir für mein Scheidungsverbundverfahren eine völlig überhöhte Rechnung. Zu reden war
nicht mit ihr, sie verklagte mich und verlor vor dem Amtsgericht. Das Landgericht wies ihre Berufung ab mit der Begründung dass eine Verhandlung unnötig sei, da sie klar im Unrecht sei. Ich hatte deutlich mehr schlaflose Nächte wegen meiner Anwältin als wegen meines Ex-Mannes.
Seien Sie, wenn sie Frau Meier beauftragen auch vorsichtig, was Sie unterschreiben. Von dem, was sie mir anfangs versprach, trat letztendlich nur wenig ein.
Unterschreiben Sie nicht für "Familienangelegenheiten" sondern explizit für den Teilbereich innerhalb oder außerhalb des Scheidungsverbunds, den Sie auch wirklich über einen Anwalt geregelt haben wollen. Zum Beispiel Kindesunterhalt. Oder das sowieso separate Verfahren Trennungsunterhalt. Wenn Sie hier nicht aufpassen, werden Sie überrascht sein, welche Verfahren Fr. Meier in Ihrem Namen anfängt und Ihnen berechnet. Sie darf das dann. Glauben Sie hier keinen mündlichen Aussagen wie ich, von wegen, das sei alles eine einzige Sache und koste auch nicht mehr oder dergleichen. Jeder Teilbereich eines Scheidungsverfahrens kostet Ihr Geld.
Ich wurde so wenig wie irgend möglich und manchmal auch sachlich falsch beraten. Es wurden zu gegnerischen Schreiben Stellungnahmen gefordert, die dann zum großen Teil lediglich wörtlich, in wichtigen Dingen aber auch oft unvollständig, abgeschrieben wurden. Und darin fanden sich dann auch noch etliche Rechtschreib- und Abschreibefehler. Eigene Ideen hatte sie nicht, was meine Verfahren betraf. Im Prinzip vertrat ich mich selbst.
Sie begründete Vorschüsse nicht wertmäßig und ordnete sie auch nicht den einzelnen geführten Verfahren zu. Die Zuordnung erfolgte willkürlich was das Gericht mit dem Hinweis akzeptierte, alles wären ja "Familienangelegenheiten". So kam es, dass ich z. B. eine Rechnung zahlen musste, ohne dass sie tausende Euro an vorher verlangten Vorschüssen damit verrechnen musste, die den Rechnungsbetrag um einiges überstiegen. Transparenz ist hier nicht erwünscht. Natürlich rechnet Frau Meier nach RVG ab. Sie zahlen bei ihr genauso viel wie bei einer guten großen Anwaltskanzlei in Nürnberg, wo sich die Anwälte auch fortbilden und den Computer nicht nur zur Zierde neben sich stehen haben. Frau Meier hat trotz Mahnungen auch viele Monate eine Rückzahlung von Gerichtskosten, welche sie treuhänderisch entgegengenommen hatte, einbehalten und erst an mich weitergeleitet, nachdem ich sie bei der Polizei deshalb angezeigt hatte und gegen sie deshalb von der Staatsanwaltschaft und der Anwaltskammer ermittelt wurde. Sie redete sich damit heraus, dass sie eine Gegenforderung hätte, was aber nicht wahr war und auch das Amtsgericht und dann auch das Landgericht verneinte. Zwei Freundinnen von mir hatten ebenfalls unerfreuliche Erlebnisse mit ihr. Insgesamt wurde mein Vertrauen in Anwälte schwer geschädigt und als Fazit würde ich sagen: Minimale Beratung - maximale Rechnungen.
...”weniger
Das sagt das Web über "Meier Markus Dr. , Meier Margit"