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„Mein „minderjähriger“ Sohn sollte Prepaidguthaben kaufen. Er hat gefragt. Die Verkäuferin gab ihm eine
Simkarte in die Hand. Diese kaufte er, ohne zu wissen, dass es sich nicht um Guthaben handelte, Falschberatung. Ich schickte ihn zurück. Er konnte sie aber nicht zurückgeben, die Begründung: sie sei schon aktiviert! Seit 2017 darf man Simkarten nicht mehr anonym aktivieren?! TKG 111 als Teil des Antiterrorgesetzes! Unhöfluches Personal und zusätzlich:
Falschberatung (Abzocke darf ich ja nicht sagen) Minderjähriger oder falls tatsächlich anonym ohne Ausweis aktiviert, vermutlicher Verstoß gegen das Antiterrorgesetz. Was ist schlimmer? (Vollständige Bewertung auf google)
...”weniger