via Das Örtliche
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„In einer Mietrechtssache (Räumungsrechtsstreit) RAin Retzlaff kontaktiert. PKH-Mandat wurde abgelehnt:
"Sehr
geehrte Frau ……,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Mandat ……. kam mangels Klärung der Kostenübernahme damals nicht zu Stande.
Ihren jetzigen Ausführungen entnehme ich, dass für die nunmehr gewünschte Vertretung nur die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe in Betracht kommt. Ein entsprechendes Mandat bin ich aktuell nicht bereit zu übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Retzlaff
Rechtsanwältin"
Es handelte sich hierbei um eine dringende Angelegenheit (Fristsache) einer Angehörigen mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen (verhandlungs-/geschäftsunfähig). Menschen in Not (Verlust der Wohnung droht) rechtlichen Beistand zu gewähren, hierzu scheint sich diese Anwältin wohl nicht berufen zu fühlen. Hauptsache die eigene Kasse klingelt. Ein PKH-Mandat ist da nur lästig. Ein peinliches Beispiel dafür, wie sich ein Anwalt*in nicht verhalten sollte.
...”weniger
Das sagt das Web über "Retzlaff - Rechtsanwaltskanzlei Retzlaff"