via golocal
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„Wir haben noch einen Gutschein vom Hollywood Super Bowling in Pfaffenhofen an der Ilm vom März 2018,
den wir aufgrund mehrerer Gründe, unter anderem natürlich auch den Corona-Maßnahmen unserer Regierung und eines Umzuges bisher nicht hatten einlösen können.
Klar, 3 Jahre nach Ausstellung läuft ein Gutschein ab und es liegt im Ermessen des Betreibers, einen Gutschein noch anzunehmen. Meine Frage, da wir den Gutschein endlich einlösen wollte, ob dieser denn noch gilt und angenommen wird, wurde uns das mit einem klaren und eindeutigen "nein" beantwortet.
Wie gesagt, rechtlich gesehen ist das das gute Recht des Betreibers, auch wenn auf dem Gutschein kein Vermerk war wie "Gültig 3 Jahre nach Ausstellungsdatum" oder etwas änhlichem. Muss er nicht mehr einlösen.
Letztendlich ist es eine Charakterfrage, ob ich so einen Gutschein noch annehme, für den ich einen geldwerten Vorteil erhalten habe, aber nicht mehr bereit bin, eine Gegenleistung zu erbringen. Da ändert auch ein anscheinend zwischenzeitig vollzogener Inhaberwechsel nichts daran.
Die Antwort zeigen für mich deutlich Charakter und geschäftliche Einstellung des Betreibers derart mit der Konsequenz, dass ich für mich diese Location nicht mehr betreten werde. Bowling macht zwar riesig Spaß, aber woanders natürlich auch. Damit sind das summa summarum ein paar Kunden weniger für den Betreiber.
Das gilt natürlich nur für mich und ist mein persönliches Erlebnis mit dieser Geschäftsleitung - und soll daher auch in keinster Weise ein Rat oder eine Handlungsempfehlung sein für andere.
...”weniger