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„Vor geraumer Zeit war Ra. Boghossian der vorläufige Verwalter einer Versandfirma (internet) und führte
die Geschäfte im Verfahren fort... Meine Bestellung über mehrere hundert EURO wurde nie ausgeliefert. Eine Rückerstattung meiner Zahlung die ich diesem Verwalter auf sein Konto geleistet habe kam nie zurück... Irgendwann erhielt ich einen Schreiben in dem eine Rückzahlungsquote angekündigt wurde... (ca. 10% des gezahlten Betrags).. die nie Eintraf..... Zwischenzeitlich wurde ich Informiert das er zu 100% eine Rückzahlung an mich sowie an alle (mehre hundert Kunden) hätte leisten müssen..! Ra. Boghossian schätzt auch das 'Kleingeld' .......
An großem, Geld sollte es dem Mann eigentlich nicht fehlen... Er war unter anderem Verwalter von - Saargummi - (3000 Mitarbeiter) und weiteren Unternehmen..
§ 61 - Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten - Kann eine Masseverbindlichkeit, die durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden ist, aus der Insolvenzmasse nicht voll erfüllt werden, so ist der Verwalter dem Massegläubiger zum Schadenersatz verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Verwalter bei der Begründung der Verbindlichkeit nicht erkennen konnte, das die Masse voraussichtlich zur Erfüllung nicht ausreichen würde.
...”weniger
Das sagt das Web über "teras Anwaltskanzlei Brombach Kuhn u. Partner Rechtsanwälte"