Covid-19: Finanzhilfe für Ihr Unternehmen

Die ganze Welt leidet aktuell unter dem Corona-Virus. Täglich neue Infizierte sowie wirtschaftliche Einbüßen sind die Folgen der Pandemie. Auch […]

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Die ganze Welt leidet aktuell unter dem Corona-Virus. Täglich neue Infizierte sowie wirtschaftliche Einbüßen sind die Folgen der Pandemie. Auch Sie sind besorgt, dass Ihr Unternehmen einen finanziellen Schaden tragen wird? Wir zeigen, welche Möglichkeiten vorhanden sind, um Ihren Sorgen entgegenzuwirken und an wen Sie sich wenden können, um finanzielle Hilfe zu erlangen.

 

Selbstständigkeit ist in dieser schwierigen Zeit des Corona-Virus eine Herausforderung. Unregelmäßiges Einkommen und Mitarbeiter, die bezahlt werden müssen, können kleine und mittelständige Unternehmen aktuell vor eine große finanzielle Herausforderung stellen. Sollte Ihr Unternehmen diese Situation nicht bewältigen können, empfiehlt es sich, finanzielle Hilfen einzuholen, damit Ihr Unternehmen die Krise überlebt.

 

Das sind Ihre Ansprechpartner

Das Bundesministerium der Finanzen

Definitive Hilfe bekommen Sie als KMU durch das Bundesministerium der Finanzen. Dieses bietet ein Milliarden-Hilfsprogramm an, dem sich Freiberufler, Selbstständige oder auch große und kleine Unternehmen bedienen können. Insgesamt stellt das Ministerium 50 Milliarden Euro als Soforthilfe zur Verfügung, um Arbeitsplätze und die wirtschaftliche Lage der Unternehmen zu retten.

 

Hilfe für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Da für kleine Unternehmen oder Selbstständige eine Kreditaufnahme eher schwierig ist, hilft das Bundesministerium für Finanzen mit Soforthilfen. Damit sollen Miet-oder Pachtkosten sowie weitere Betriebskosten abgedeckt werden. Auch Insolvenzregeln werden geändert: So muss keine Insolvenz angemeldet werden, wenn Ihr Unternehmen in den nächsten Monaten in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern erhalten 9.000€ für 3 Monate, die sie nicht zurückzahlen müssen. Hat das Unternehmen bis zu 10 Mitarbeiter, erhält es 15.000€, die nicht zurückzuzahlen sind. Für Selbstständige stellt die Bundesregierung weitere 3 Milliarden Euro zur Verfügung, um deren Grundsicherung, also Lebensunterhalt und eine Unterkunft gewährleisten zu können.

 

Antrag: Um einen Antrag für eine Soforthilfe zu stellen, muss Ihr Unternehmen die wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund des Corona-Virus nachweisen können. Finanzielle Schieflagen sollten vor März 2020 nicht gewesen und erst seit dem 11. März 2020 aufgetreten sein.

Alle weiteren Informationen zur Antragstellung finden Sie unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html 

und unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-29-PM-Verwaltungsvereinbarung-Soforthilfe.html

 

Hilfe für mittlere und größere Unternehmen

Damit Ihr Unternehmen nicht in die Insolvenz gerät, arbeitet die Regierung an einem Gesetzesentwurf zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Darunter fallen staatliche Liquiditätsgarantien und Maßnahmen, um das Eigenkapital zu stärken. Dieser Fonds ist ergänzend zum bereits bestehenden Finanzmarktstabilisierungsfonds. Sie können sich diesem Fonds bedienen, wenn Ihr Unternehmen mindestens 250 Menschen beschäftigt. Um Arbeitsplätze zu sichern und die finanzielle Lage des Unternehmens zu stabilisieren, beinhaltet der Fonds die Komponenten Liquiditätsgarantien, Kapitalmaßnahmen und Refinanzierungen.

 

Eine Übersicht über das Hilfsprojekt finden Sie unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-13-Milliarden-Schutzschild-fuer-Deutschland.html

 

„Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)“-Sonderprogramm

 

Seit dem 23. März 2020 können Sie als KMU einen Antrag für das KfW Sonderprogramm 2020 stellen. Hierbei besteht eine verbesserte Risikoübernahme bei der Stellung eines Kredites. Wichtige Betriebsmittel können für KMUs nun mit 90% Haftungsfreistellung finanziert werden, vor der Krise waren dies nur 50% bis hin zu gar keine Haftungsfreistellung für Betriebsmittel. Außerdem enthält das Programm eine Zinsverbesserung sowie eine Verschlankung der Antragsprozesse bezogen auf eine Risikoprüfung für Kredite bis 3 Mio. Euro. Im Rahmen der Konsortialfinanzierung, beteiligt sich die KfW auch an größeren Finanzierungen anderer Finanzierungspartner und das zu deren Konditionen.

Das Faktenblatt zum KfW Sonderprogramm 2020 finden Sie unter: https://www.kfw.de/Presse-Newsroom/Aktuelles/News/Faktenblatt_KfW-Sonderprogramm-2020.pdf

Alle weiteren Informationen zur KfW-Corona-Hilfe lesen Sie unter: https://www.kfw.de/Presse-Newsroom/Aktuelles/News/Faktenblatt_KfW-Sonderprogramm-2020.pdf

 

Die Bundesagentur für Arbeit

 

Auch die Bundesagentur für Arbeit kann in dieser schwierigen Zeit helfen. Um Ihre Mitarbeiter nicht komplett entlassen zu müssen, besteht die Möglichkeit Kurzarbeit anzumelden. Der Vorteil besteht darin, dass Mitarbeiter weiterhin beschäftigt werden und Lohnkosten eingespart werden. Was auf den ersten Blick einen negativen Beigeschmack hat, wird hier jedoch zum Positiven umgedreht. Der Verdienstausfall durch die gedrosselte Arbeitszeit wird vom Staat übernommen. Ein Anspruch besteht schon, wenn mindestens 10 Prozent der Mitarbeiter einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent vorweisen.

Hier können Sie einen Antrag auf Kurzarbeit stellen: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

Alle detaillierten Informationen zur Kurzarbeit lesen Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

 

Fazit

Das Corona-Virus stellt viele Unternehmen vor eine finanzielle und wirtschaftliche Herausforderung. Sollte Ihr Unternehmen unter der aktuellen Krise leiden, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu den oben genannten Institutionen. Wir empfehlen Ihnen, sich regelmäßig auf den genannten Webseiten zu informieren und einen Überblick zu verschaffen, da es aktuell schnell zu Aktualisierungen kommen kann. Zusätzlich dazu können Sie sich  auch an das für Sie zuständige Finanzamt wenden oder die einzelnen Webseiten der Bundesländer besuchen, wenn Sie weitere Fragen haben. Auch dort gibt es landesspezifische Angebote, die Ihnen durch die Krise helfen können. Ebenfalls hilfreich ist der Austausch mit anderen Unternehmen – bspw. über Social Media Gruppen, die sich in der gleichen Situation befinden wie Sie.

 

Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch die Krise!

Stand des Artikels: 30. März 2020

 

 

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