So bereiten Sie Ihren Friseur-Salon für die Wiedereröffnung vor!
Nach und nach dürfen Geschäfte und Dienstleister unter bestimmten Auflagen wieder öffnen. Friseur-Salons gehören aktuell noch nicht zu denen, die […]
Nach und nach dürfen Geschäfte und Dienstleister unter bestimmten Auflagen wieder öffnen. Friseur-Salons gehören aktuell noch nicht zu denen, die […]
Nach und nach dürfen Geschäfte und Dienstleister unter bestimmten Auflagen wieder öffnen. Friseur-Salons gehören aktuell noch nicht zu denen, die ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen. Erst ab dem 04. Mai 2020 soll sich das ändern. Wir erklären, wie Sie Ihren Friseur-Salon auf die Wiederöffnung vorbereiten sollten.
Ladenlokale bis 800 Quadratmeter, Buchhandlungen, Kfz- und Fahrradläden sogar unabhängig von ihrer Ladenlokalgröße: Sie alle dürfen seit dieser Woche wieder unter speziellen Auflagen öffnen. Friseur-Salons, für die direkter Kontakt zum Kunden unabdingbar ist, ist es noch untersagt. Ab dem 4. Mai soll sich das aber auch ändern. Die Bundesregierung erlaubt dann die Wiederöffnung der Friseur-Branche; dies aber unter bestimmten Bedingungen und Sicherheitsauflagen.
Da die Situation für Sie, aber auch für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen neu ist und viele Auflagen beachtet werden müssen, sollten Sie zu allererst Ihr Team für das Thema sensibilisieren. Weisen Sie es in die richtige Händehygiene und wichtige Schutzmaßnahmen ein. Weisen Sie zusätzlich darauf hin, Haut während der Arbeit zu bedecken, um sich selbst zu schützen!
Für Sie und Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist es nun absolut wichtig, eine Mund-Nasen-Maske während der Arbeit zu tragen. Das gleiche gilt für Ihre Kundschaft. Sorgen Sie vorab für einen gewissen Lagerbestand an Masken, falls Ihre Kunden und Kundinnen keine Maske zu Ihrem Friseurbesuch mitbringen!
Die Wiederöffnung kann nur stattfinden, wenn Sie angemessene Sicherheitsabstände einhalten können. Das gelingt Ihnen, indem Sie nicht jeden Arbeitsplatz belegen, sondern mindestens einen Stuhl zwischen zwei Kunden frei lassen. So wirken Sie einer Tröpfchenübertragung entgegen.
„Ich warte kurz, ich muss nur die Spitzen geschnitten haben.“ Solche Aussagen können Sie leider in der aktuellen Situation nicht hinnehmen. Stellen Sie keine Möglichkeit zur Verfügung, die zum Verweilen in Ihrem Salon einlädt. Weisen Sie durch Schilder darauf hin, dass nur eine gewisse Anzahl an Personen Ihren Laden betreten darf. Außerdem sollen Kunden Termine vereinbaren, sofern Sie einen Friseurbesuch wahrnehmen wollen.
Sobald Ihr Betrieb wieder aufgenommen wird und Sie die Vorbereitungen getroffen haben, müssen Sie daran denken, während eines Haarschnitts bestimmte Regeln einzuhalten.
Die Berufsgenossenschaft hat festgelegt, dass ein Haarschnitt nun vorerst nur an gewaschenem Haar durchgeführt werden darf. Das Waschen der Haare ist also verpflichtend. Sollte ein Kunde dies nicht wollen, dürfen Sie ihm nicht die Haare schneiden.
Denken Sie daran, dass Sie nach jedem neuen Kunden oder jeden neuen Kundin die Arbeitsmaterialien reinigen und zusätzlich desinfizieren. So garantieren Sie absolute Hygieneeinhaltung und geben Ihrer Kundschaft ein gutes Gefühl!
Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte Ihr Betrieb vorerst auf Abstand zur Gesichtspflege gehen. Rasieren, Wimpern färben oder Augenbrauen zupfen sollten Sie auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
Damit der Neustart Ihres Salons positiv verläuft und Ihr Betrieb auf Dauer geöffnet bleiben kann, sollten Sie sich an die Sicherheitsvorschriften halten. Nur so gewährleisten Sie die Gesundheit Ihres Teams und Ihrer Kundschaft.
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Stand: 24. April 2020
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