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„Für mögliche Mandanten - mit Herrn Notar M. haben wir als Unternehmen als auch privat Beurkundungen durchgeführt.
2018 hat Herr M. während der Vertragsgestaltung Textbausteine nach der persönlichen Besprechung im Vorvertrag belassen (Standardvertrag...) obwohl dies zum Nachteil des Verkäufers ausgelegt war. Da es sich um Verkäufer Ü80 handelte ist der Verkauf 2018 durch den Verkäufer abgesagt worden ("geplatzt"!)... bei der Nachbesprechung vor Ort bei Herrn M. hat Herr M. seinen Fehler im Gespräch eingeräumt (das fanden wir gut!) und in einer Audiodatei dokumentiert. Nach 2 Jahren der Vertrauensbildung bzw. Vertr.-Wiederherstellung konnten wir die Immobilie bei einem anderen für uns sehr zuverlässigen und seriösen Notar beurkunden. Mittlerweile wollte der Verkäufer 10.000,00 EUR mehr für die Immobilie... OK, das passiert und ist eine Entscheidung.
Ca. 2 Wochen (Oktober 2020 nach der Beurkundung und 2 Jahre nach dem Fehler von Herrn M. bekommen wir die Rechnung für den Entwurf aus 2018 und Auslagen für die Grundbucherhebung. In Summe ca. 1100,00 EUR.
In einer weiteren Beurkundung (Kauf einer Immobilie) im Dezember 2020 haben wir Herrn M. nochmals gebeten (jeder bekommt eine zweite Chance!) diese RG zu stornieren oder uns in irgendeiner Form entgegen zu kommen. Was wir als Rückmeldung bekamen war eine "NEIN" und die Rede von in der Art: "man muss seiner Linie treue bleiben...". OK - nun haben wir in Summe 11.100,00 EUR Mehrkosten! Bezahle nun die RG - und haben somit einen NO
...”weniger